Das solltest du über das Lebensmittelgesetz wissen
Das schweizerische Lebensmittelrecht hat folgende vier Hauptzwecke:
- Gesundheitsschutz
- Täuschungsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten
- Gewährleistung eines hygienischen Umgangs mit Lebensmitteln
- Zur Verfügungstellung einer ausreichenden Information, damit ein bewusster Kaufentscheid gefällt werden kann.
Um diese Zwecke zu erreichen, gibt es zahlreiche mehr oder weniger konkrete Anforderungen, die in den verschiedenen Verordnungen des Lebensmittelrechts geregelt sind.
Lebensmittelsicherheit
Wir alle sind dafür verantwortlich, dass unsere Lebensmittel sicher sind. Auch Konsumentinnen und Konsumenten. Zum Beispiel bei der Lagerung und richtigen Zubereitung von Lebensmitteln. Dafür brauchen sie aber konkrete Informationen und Anweisungen von den Herstellern der Produkte. Denn diese kennen ihre Lebensmittel am besten und wissen, wie sie am besten gehandhabt werden. Dafür müssen die Lebensmittelbetriebe aber die vielfältigen qualitativen und rechtlichen Anforderungen an ihre Lebensmittel gut kennen. Insbesondere die strengen Vorschriften des schweizerischen Lebensmittelrechts. Diese wurden festgelegt, um sicherzustellen, dass nur Produkte auf den Markt gelangen, die hohen Sicherheitsstandards entsprechen. Die Lebensmittelbetriebe sind verantwortlich, dass die Vorschriften eingehalten werden. In einem Selbstkontrollkonzept müssen sie darlegen, wie sie dies genau handhaben und mit Kontrolldokumenten müssen sie zeigen, dass sie es auch wirklich tun. Das Selbstkontrollkonzept muss ständig aktuell gehalten werden, damit es betriebsangepasst ist und bleibt. Wichtige Themen in einem Selbstkontrollkonzept sind die Gefahrenanalyse / das HACCP-Konzept, die Rückverfolgbarkeit, Laboranalysen und selbstverständlich die Lebensmittelhygiene.
Hygiene und Temperaturvorschriften
Die Gewährleistung eines hygienischen Umgangs mit Lebensmitteln und die Einhaltung von Temperaturvorschriften sind sehr wichtige Aspekte der Selbstkontrollpflicht. Dies betrifft die gesamte Lieferkette von der Herstellung über den Transport bis hin zur Lagerung und Zubereitung.
Hygiene- und Temperaturvorschriften sind dazu da, um die Verbraucher vor möglichen gesundheitlichen Risiken, wie zum Beispiel einer Lebensmittelvergiftung zu schützen.
Die kantonalen Vollzugsorgane des Lebensmittelrechts (Lebensmittelkontrolle) machen risikobasierte Stichproben, ob die Lebensmittelbetriebe ihrer Selbstkontrollpflicht nachkommen. Stellen Sie Abweichungen fest, werden diese beanstandet und die Lebensmittelbetriebe bekommen eine Frist, um die Mängel zu beheben. Bei sehr gravierenden Mängeln müssen Betriebe manchmal sogar geschlossen werden, bis der Sollzustand (wieder) erreicht ist.
Lebensmittelinformation
Damit die Konsumentinnen und Konsumenten die Lebensmittel richtig lagern und verwenden können, müssen sie informiert werden. Auch die Zusammensetzung, die Nährwerte und die Herkunft sind für die meisten Konsumierenden von Interesse. Deshalb gibt es in diesem Bereich bestimmte Anforderungen, wie die Informationen vermittelt werden müssen. Diese dürfen nicht täuschend sein und die obligatorischen Angaben müssen vollständig sein.
Es gibt viele Vorgaben, was du auf die Etikette deiner Lebensmittel schreiben darfst und auch dafür, was nicht darauf stehen darf. Die Erfüllung der Vorschriften in der Gesetzgebung und der Anforderungen deiner kritischen Kunden ist daher nicht immer einfach. Alle Vorgaben, wie du die Kennzeichnung deiner Lebensmitteletiketten korrekt machst, findest du im Lebensmittelgesetz und den dazugehörigen Verordnungen. Vergiss auch nicht die Bilder, Piktogramme und weitere Abbildungen auf deiner Etikette zu berücksichtigen. Denn auch diese haben Einfluss darauf, ob die Angaben auf deiner Lebensmitteletikette korrekt sind. Auch für die Vermarktung von Lebensmittel via Fernkommunikationsmittel (Webshop / Onlineshop) gibt es Anforderungen, die zu erfüllen sind.
Allergeninformation und Allergenmanagement
Lebensmittelbetriebe sind verpflichtet über allfällig enthaltene allergene Zutaten und unbeabsichtigte Vermischungen in ihren Lebensmitteln zu informieren. In der Schweiz und der EU gibt es 14 deklarationspflichtige Allergene. In anderen Weltregionen kann es andere deklarationspflichtige Allergene geben, daher muss auch beim Import und Export von Lebensmitteln darauf geachtet werden, dass alle Informationen diesbezüglich vorliegen.
Wenn Lebensmittel selbst hergestellt werden, braucht es ein gutes Allergenmanagement im Betrieb, damit eine korrekte Information über Allergene sichergestellt werden kann. Dies beinhaltet zum Beispiel eine separate Lagerung von Lebensmitteln, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen können. Die Produktions- und Reinigungsplanung muss gut überlegt werden und die Rückverfolgbarkeit muss gewährleistet sein.