Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Die Leistungen und die mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Geltungsbereich umfasst alle von der Santina GmbH angebotenen Dienstleistungen. Es gilt jeweils die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft stehende Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Dienstleistungen

Die Santina GmbH berücksichtigt bei der Bearbeitung von allen Aufträgen nur die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. Nicht mitgeteilte Faktoren, welche das Ergebnis seitens Santina GmbH beeinflussen könnten (wie z.B. fehlende Spezifikationen, relevante Hinweise aus betrieblichen Abläufen, Inspektionsberichte etc.) werden nicht berücksichtigt. Bei Änderungen (z.B. an der Rezepturen oder deines Rohstoffs) übernimmt die Santina GmbH keine Haftung. Bei Aufträgen in Zusammenhang mit Lebensmittelinformationen / Deklarationen, müssen die genauen Rezepturen vorgelegt und die Spezifikationen der einzelnen Zutaten unverwechselbar zugeordnet werden können.

Unteraufträge

Die Santina GmbH kann für gewisse Aufträge Unteraufträge auslösen (zum Beispiel Laboraufträge, grafische Gestaltung von Etiketten, juristische Abklärungen etc.). Der Auftraggeber wird vor Erteilung des Unterauftrags benachrichtigt.

Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Santina GmbH erhebt Daten nur soweit nötig und unter Beachtung der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. Alle an Santina GmbH eingereichten Daten unterliegen dem Geschäftsgeheimnis und werden streng vertraulich behandelt. Insbesondere verpflichtet sich die Santina GmbH vertrauliche Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Dies gilt auch bei einer allfälligen Zusammenarbeit mit den kantonalen Vollzugsorganen der Lebensmittelgesetzgebung. Gegenüber den kantonalen Vollzugsorganen der Lebensmittelgesetzgebung oder bei Unteraufträgen (nach vorgängig erteilter Vollmacht) werden nur die, für die Erfüllung des Auftrags notwendigen Daten, ausgetauscht.

Vertragsdauer und Vertragsauflösung

Mit der Erteilung eines Auftrags (online, mündlich, schriftlich per E-Mail) kommt ein Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit zustande, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Vertrag kommt des Weiteren auf unbestimmte Zeit zustande, wenn der Kunde, die von der Santina GmbH angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt oder Produkte der Santina GmbH bezieht oder benutzt. Verträge im Rahmen von Einzelaufträgen von kleinem Umfang gelten mit Erledigung als beendet. Für Aufträge grösseren Umfangs oder beim Bezug eines Stundenpakets wird ein schriftlicher Vertrag unterzeichnet.

Die Kündigung der Abonnemente (z.B. Santina to go) kann jeweils auf Ende der Laufzeit, unter Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgen. Bereits bezahlte Dienstleistungen von Abos und Stundenpaketen verfallen spätestens 3 Jahre nach Rechnungsdatum.. Die Annullierung eines Auftrages erfordert die Schriftform. Der Kunde übernimmt die Kosten, die der  Santina GmbH bis zum Eintreffen der Annullierung entstanden sind.

Lieferzeit

Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Spezifikationen, Daten, …) wie vereinbart bei der Santina GmbH eintreffen. Zugesicherte Lieferfristen beginnen mit dem Tag des Eingangs der gesamten Unterlagen bei der Santina GmbH und enden mit dem Tag, an dem die erstellten Unterlagen an den Kunden übergeben werden. Werden zur Erledigung benötigte Auskünfte nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist die Santina GmbH nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschneidungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche die Santina GmbH kein Verschulden trifft (z.B. Fälle höherer Gewalt) berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Santina GmbH für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

Haftung

Die Santina GmbH haftet im Rahmen der von ihr übernommenen Tätigkeiten nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sie lehnt jede weitere Haftung ab. Sie kann insbesondere nicht haftbar gemacht werden, wenn Dritte eine Leistung nicht oder nur teilweise anerkennen. Gleiches gilt bei allfälligen Schadenersatzansprüchen Dritter (namentlich zum Beispiel Kunden des Auftraggebers) wegen Nichterfüllung ihrer Qualitätserwartungen. Beanstandungen Dritter bezüglich Dienstleistungen der Santina GmbH müssen unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Es gilt darauf zu achten, die Fristen für Einsprachen oder Stellungnahmen einzuhalten. Die Santina GmbH bietet Unterstützung in der Wahrnehmung der Selbstkontrollpflicht. Die Santina GmbH weist aber ausdrücklich darauf hin, dass die Pflicht zur Selbstkontrolle dem Auftraggeber obliegt. Die Selbstkontrolle im Sinne von Artikel 74 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) kann nicht an die Santina GmbH abgetreten werden.

Eigentumsvorbehalt

Alle Unterlagen werden von der Santina GmbH unter Eigentumsvorbehalt übergeben und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Gesamtkosten deren Eigentum. Im Verzugsfall ist die Santina GmbH jederzeit zur Zurücknahme berechtigt.

Tarife

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten, verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken und zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Tarife können von der Santina GmbH im Rahmen einer Offerte festgelegt werden. Sobald ein Mehraufwand entsteht, der zu einer Verrechnung von mehr als 110% des offerierten Betrags führen kann, informiert die Santina GmbH die Auftraggeberin, bevor sie den Auftrag weiterbearbeitet. Die Fixpreise gelten bei vollständigen Unterlagen. Die Santina GmbH behält sich vor, bei unvollständigen Unterlagen einen zusätzlichen Aufwand von CHF 110.-/Stunde zu verrechnen. Eine Rückerstattung von im Voraus bezahlten Leistungen ist nicht möglich. Spesen werden nach effektivem Aufwand verrechnet. ÖV-Billette ab bzw. nach Bern plus Anfahrtszeit

Verrechnung/Mahnung

Der Kunde verpflichtet sich die von Santina GmbH erbrachten Leistungen gemäss Offerte zu bezahlen. Die Gebühren für Abonnemente sind jeweils monatlich oder jährlich zu entrichten. Die Stunden-Pakete sind im Voraus zu entrichten, dafür wird ein günstigerer Stundenansatz gewährt. Sollte bei einer vereinbarten Ratenzahlung der Stunden-Pakete der Kunde den Auftrag vor Gewährleistung des Stundenguthabens vom Vertrag zurücktreten, werden die bisher geleisteten Stunden nach dem normalen Ansatz (CHF 165.- exkl. MWST, resp. CHF 192.- exkl. MWST geschuldet und nicht der vergünstige Ansatz bei Bezug eines vollständigen Stunden-Pakets. Auch bei anderen Dienstleistungen kann die Santina GmbH ohne Angaben von Gründen eine Vorauszahlung verlangen. Bleibt die Zahlung aus, so kann die weitere Auftragsbearbeitung nicht begonnen oder eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden.

Für Kurse (online/offline) ist die Anmeldung erst definitiv, wenn die Zahlung bei uns eingegangen ist. Bleibt die Zahlung der Teilnahmegebühr bis eine Woche vor Kursbeginn aus, wird kein Anspruch auf die Teilnahme gewährt. Die Forderung des Rechnungsbetrages entfällt dadurch nicht. Ist ein/e Kursteilnehmer/in am Kurstag aus gesundheitlichen Gründen verhindert, kann sie/er den Kursbesuch nachholen.

Unterschreitet der gesamte Rechnungsbetrag den Betrag von CHF 150.-, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.- verrechnet. Sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen wurden, gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Fakturadatum ohne Skontoabzug. Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, fällt der Kunde automatisch in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt hat der Vertragspartner, die uns entstehenden Mahnspesen in der Höhe von pauschal CHF 50.- zuzüglich Porto pro erfolgte Mahnung zu bezahlen. Die Inkassostelle ist der jeweilige Betreibungskanton des Gläubigersitzes. Darüber hinaus sind der Santina GmbH alle Kosten und Spesen, die aus der Mahnung oder dem Inkasso fälliger Zahlungen entstehen, insbesondere die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und tarifmässigen aussergerichtlichen Anwaltskosten etc., vom Schuldner zu ersetzen.

Aufbewahrung von Unterlagen

Grundsätzlich werden die Unterlagen bis zum Ablauf der Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren nach Abschluss des Auftrags bei der Santina GmbH aufbewahrt. Die Santina GmbH verpflichtet sich, unserem Vertragspartner auf dessen Verlangen Vervielfältigungen dieser Unterlagen gegen Rechnung auszuhändigen. Die Santina GmbH kann sich während dieser Zeit durch Herausgabe der Originalunterlagen an den Vertragspartner von der Verwahrungspflicht befreien.

Einsichtsrecht

Der Kunde hat auf Wunsch Einsichtsrecht in seine Daten.

Teilnichtigkeit

Sollte ein Teil eines Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten Regelungen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommen.

Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Streitigkeiten ist Bern. Das Vertragsverhältnis unterliegt schweizerischem Recht.

Bern, 15. Dezember 2023