Unterstützung beim Selbstkontrollkonzept
Jeder Lebensmittelbetrieb in der Schweiz braucht ein betriebsangepasstes und risikobasiertes Selbstkontrollkonzept. Dieses wird in der Praxis oft auch Hygienekonzept oder HACCP-Konzept genannt. Das Selbstkontrollkonzept muss gewisse Anforderungen erfüllen. Beispielsweise muss der hygienische Umgang mit den Lebensmitteln im Selbstkontrollkonzept geregelt werden. Es muss auch eine Gefahrenanalyse (HACCP-Konzept) beinhalten und die Rückverfolgbarkeit muss darin geregelt werden. Und mit einer korrekten Dokumentation kannst du die Sicherheit deiner Lebensmittel zusätzlich gewährleisten.
Es ist wichtig, dass dein Selbstkontrollkonzept auf deinen Betrieb angepasst ist. Eine Vorlage für die Gastronomie eignet sich daher in den meisten Fällen nicht für einen Betrieb, der vorverpackte Lebensmittel herstellt und diese an Lebensmittelhändler liefert. Oft ist es auch nicht hilfreich, wenn ein Selbstkontrollkonzept eines anderen Betriebes übernommen wird. Denn jeder Betrieb ist einzigartig und deshalb sind auch seine Gefahren nicht dieselben, wie in einem anderen Betrieb.
- Willst du ein neues Selbstkontrollkonzept erstellen (lassen)?
- Möchtest du ein Selbstkontrollkonzept für eine neue Filiale erstellen oder dein bestehendes Konzept anpassen, weil du zum Beispiel eine neue Produktgruppe ins Sortiment aufnimmst und daher die Gefahrenanalyse überarbeiten musst?
- Benötigst du ein besseres Konzept für die Rückverfolgbarkeit oder bei allfälligen Rücknahmen oder Rückrufen?
Wir können dich dabei unterstützen und dir unter Umständen auch die Schreibarbeit abnehmen. Für weitere Informationen buche unser kostenloses Beratungsgespräch.
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