Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln
Lebensmittel und deren Zutaten müssen über alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen rückverfolgbar sein. Dies ist wichtig, damit die Lebensmittelsicherheit gewährleistet werden kann. Vor allem, wenn ein Lebensmittel zurückgerufen werden muss, ist die Rückverfolgbarkeit von grosser Bedeutung.
Die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln gibt immer wieder zu reden und oft wird ihr zu wenig Beachtung geschenkt. Wir sagen dir, weshalb die Rückverfolgbarkeit deiner Lebensmittel jederzeit gewährleistet sein sollte.
System Rückverfolgbarkeit
Das System, wie die Rückverfolgbarkeit im eigenen Betrieb gewährleistet wird, muss im Selbstkontrollkonzept (HACCP-Konzept, Hygienekonzept) beschrieben werden. Bei der Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit muss im Betrieb eine Methode eingeführt und umgesetzt werden, mit welcher darüber Auskunft gegeben werden kann, von welchem Lieferanten die Zutaten stammen und an wen die hergestellten Produkte verkauft wurden. Dies kann auf ganz unterschiedliche Weise realisiert werden.
Chargennummer, Warenlos, Lot-Nummer, Los-Nummer
Eine gängige Variante die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln sicherzustellen, ist die Anbringung einer Chargennummer. Die Chargennummer wird im Lebensmittelrecht als Warenlos bezeichnet. Aber auch die Begriffe Lot-Nummer oder Los-Nummer sind geläufig. Mit allen Begriffen ist dasselbe gemeint. Die Chargennummer besteht meist aus einer Abfolge von Zahlen und Buchstaben, mit welchen die Rückverfolgbarkeit sichergestellt werden kann. Mithilfe dieser Angabe auf der Lebensmittelverpackung kann der Betrieb Auskunft darüber geben, welche Rohmaterialien im jeweiligen Produkt verwendet wurden und an wen die Lebensmittel einer bestimmten Charge geliefert wurden. Zu berücksichtigen ist, dass der Chargennummer der Buchstabe „L“ vorausgehen muss (ausser sie unterscheidet sich deutlich von den anderen Kennzeichnungsangaben). Die Angabe einer Chargennummer ist nicht erforderlich, wenn das Haltbarkeitsdatum in der Kennzeichnung angegeben ist, das Datum aus der unverschlüsselten Angabe mindestens des Tages und des Monats besteht und dadurch die Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.
Rückverfolgbarkeit im eigenen Lebensmittelbetrieb
Für die Umsetzung der Rückverfolgbarkeit im eigenen Betrieb gibt es sehr viele verschiedene Varianten. In grösseren Betrieben wird meist mit einem ERP-System gearbeitet. Dies können sich kleine Lebensmittelbetriebe in der Regel nicht leisten. Es gibt aber noch sehr viele weitere Varianten, wie die Rückverfolgbarkeit sichergestellt werden kann. Dabei sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Es kann beispielsweise mit Listen, Fotos, Lieferscheinen, Zetteln an den Lebensmitteln oder auch einer Kombination davon gearbeitet werden. Je nach Betrieb (Art, Grösse, Anzahl Lieferanten usw.) sind unterschiedliche Systeme sinnvoll. Wie bei so vielen Aspekten der Selbstkontrolle, muss auch hier ein betriebsangepasstes System entwickelt werden.
Warum ist die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln wichtig?
Auch wenn in einem Betrieb sorgfältig gearbeitet wird und höchste Hygienestandards eingehalten werden, kann es trotzdem passieren, dass Ware mit mangelhafter Qualität produziert/ausgeliefert wurde. Damit der Schaden in einem solchen Fall in Grenzen gehalten werden kann, ist es wichtig, dass die Lebensmittel zurückverfolgt werden können. Ansonsten kann es so weit kommen, dass alle Produkte vom Markt zurückgezogen / zurückgerufen werden müssen oder es sogar eine öffentliche Warnung zu einem Produkt gibt. Daher ist es sehr wichtig, dass in einem solchen Fall der Schaden eingegrenzt werden kann.
Rückrufe und öffentliche Warnungen von Lebensmitteln
Lebensmittelbetriebe müssen sofort die Vollzugsbehörden (zuständige kantonale Lebensmittelkontrolle) informieren, wen sie feststellen, dass von ihnen verkaufte Lebensmittel nicht sicher sind oder sogar die Gesundheit der Konsument/innen gefährden. Die Lebensmittel müssen vom Markt zurückgerufen bzw. zurückgenommen werden.
Was ist eine Rücknahme?
Die Lebensmittel werden vom Markt zurückgenommen. Das heisst, dass alle noch nicht verkauften Produkte aus den Regalen genommen werden. Eine Rücknahme ist möglich, wenn ein Lebensmittel den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt. Da die Lebensmittel noch nicht an die Konsument/innen gelangt sind, ist deren Gesundheit der Konsument/innen nicht gefährdet ist.
Was ist ein Rückruf?
Wenn ein gesundheitsgefährdendes Lebensmittel bereits die Konsumentinnen bzw. den Konsumenten erreicht hat, muss das Produkt vom Markt zurückgerufen werden. Die Konsument/innen müssen über den Grund des Rückrufs sowie das betroffene Produkt informiert werden. Auf Rückrufe wird zum Beispiel in den jeweiligen Abgabestellen vor Ort und deren Informationskanälen hingewiesen. Häufig werden sie auch auf der Website des BLVs (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) veröffentlicht.
Was ist eine öffentliche Warnung?
Wenn von einem Rückruf Konsument/innen in der ganzen Schweiz betroffen sein können, löst das das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV eine öffentliche Warnung aus. Diese wird auf der Website des BLVs veröffentlicht.
Natürlich ist es immer besser, wenn es gar nicht zu einem Produktrückruf oder sogar einer öffentlichen Warnung für ein Lebensmittel kommt. Mit einem guten Selbstkontrollkonzept (HACCP-Konzept, Hygienekonzept) und dessen Umsetzung kann dies eingegrenzt werden. Ganz ausschliessen kann man diesen Fall jedoch nicht. Und da bei der Lebensmittelsicherheit keine Kompromisse eingegangen werden sollten, ist es wichtig, dass alle Lebensmittel zurückverfolgt werden können.
Die Anzahl der Rückrufe und der öffentlichen Warnungen hat in den letzten Jahren zugenommen. Dies ist aber nicht unbedingt ein Grund zur Sorge, sondern eher ein Zeichen dafür, dass die Unternehmungen ihre Verantwortung wahrnehmen.