Lebensmittelkontrolle in der Schweiz – was Betriebe wissen müssen
Wer Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder verkauft, kommt früher oder später mit der Lebensmittelkontrolle in Kontakt. Sie sorgt dafür, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten und sichere Produkte auf den Markt gebracht werden.
In diesem Beitrag erfährst du,
– wann und wie du deinen Betrieb anmelden musst
– was dich bei einer Inspektion erwartet
– und wie du dich optimal auf den nächsten Kontrollbesuch vorbereitest
Anmeldung bei der Lebensmittelkontrolle
Wenn du einen Lebensmittelbetrieb führst, musst du dich bei der zuständigen kantonalen Lebensmittelkontrolle anmelden. Je nach Tätigkeit kann auch eine Betriebsbewilligung erforderlich sein.
Da der Vollzug des Lebensmittelgesetzes kantonal geregelt ist, meldest du deinen Betrieb immer im Kanton an, in dem du tätig bist. Das für dich zuständige Amt findest du auf kantonschemiker.ch. Wenn du auf deinen Kanton klickst, stehen die Meldeformulare und weitere Informationen zur Verfügung.
Falls dein Unternehmen mehrere Filialen betreibt, muss jede einzeln gemeldet werden.
Tipp: Plane genug Zeit für die Erstellung deines Selbstkontrollkonzepts (HACCP-Konzepts) ein. Es ist Pflicht für alle Betriebe und sollte bereits vor der Eröffnung fertiggestellt sein, auch wenn es in vielen Fällen nicht im Vorfeld eingereicht werden muss.
Das Selbstkontrollkonzept – deine Basis für sichere Lebensmittel
Jeder Lebensmittelbetrieb ist gesetzlich verpflichtet, ein Selbstkontrollkonzept zu haben, im Alltag oft „Hygienekonzept“ genannt. Dieses Konzept dokumentiert, wie Risiken erkannt, bewertet und kontrolliert werden. Es zeigt, dass du deine Verantwortung ernst nimmst und aktiv zur Lebensmittelsicherheit beiträgst.
Unser Tipp: Überprüfe dein Konzept mindestens einmal jährlich auf Aktualität. Insbesondere nach Gesetzesänderungen oder betrieblichen Anpassungen.
So läuft eine Inspektion der Lebensmittelkontrolle ab
Die Lebensmittelkontrolleure oder -inspektoren besuchen Betriebe regelmässig. Wie oft, hängt vom Risiko und Produktionsumfang ab: Je höher das Risiko, desto häufiger wird kontrolliert.
Bei einer Inspektion wird geprüft, ob du deiner Selbstkontrollpflicht nachkommst und es werden Stichproben zur Überprüfung der gesetzlichen Anforderungen gemacht.
Die Kontrolleure dürfen:
alle Räumlichkeiten (Produktion, Lager, Sanitäranlagen, Garderoben) betreten
Lebensmittelproben entnehmen
und diese im Labor auf Hygiene-, Fäkal- oder Verderbniskeime untersuchen
Wenn Mängel festgestellt werden, folgen Massnahmen oder Verfügungen. Oft müssen Betriebe dann Ursachen analysieren und Korrekturmassnahmen einleiten.
Gut vorbereitet auf die nächste Kontrolle
Damit dein nächster Kontrollbesuch reibungslos verläuft, lohnt sich gute Vorbereitung:
- Halte dein Selbstkontrollkonzept stets aktuell
- Sorge dafür, dass deine Dokumentation vollständig und leicht zugänglich ist
- Schaffe Bewusstsein im Team, insbesondere bei neuen Mitarbeitenden
- Verfolge gesetzliche Anpassungen, um rechtzeitig reagieren zu können
Tipp: Führe interne Audits oder Stichproben durch. So erkennst du frühzeitig Schwachstellen und kannst reagieren, bevor es zu Beanstandungen kommt.
Kontrolle als Chance, nicht als Last
Die Lebensmittelkontrolle ist keine Hürde, sondern eine Chance: Sie hilft dir, Sicherheit, Qualität und Vertrauen zu gewährleisten.
Wer vorbereitet ist, spart Zeit und vermeidet Stress. Und zeigt gleichzeitig: Hier wird mit Verantwortung produziert.