Nährwertkennzeichnung bei Lebensmitteln
In der Nährwertkennzeichnung wird die Nährstoffmenge, die in einem Lebensmittel enthalten ist, aufgeführt. Für vorverpackte Lebensmittel ist sie grundsätzlich obligatorisch. Folgende Werte/Gehalte müssen in der Nährwertdeklaration mindestens aufgeführt werden: Angabe von Energiewert, Fettgehalt, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiss und Salz
Darstellung der Nährwertdeklaration
Bei der Darstellung der Nährwerte gibt es verschiedene Aspekte zu berücksichtigen.
Tabellenform – die Nährwerttabelle in der Schweiz
Die Nährwerte solltest du in Tabellenform in der vorgeschriebenen Reihenfolge auf deiner Lebensmittelverpackung aufführen. Dabei musst du darauf achten, dass die Zahlen untereinander dargestellt werden.
Falls es auf deiner Etikette zu wenig Platz hat, um die Nährwerte in einer Tabelle darzustellen, darfst du die Angaben auch hintereinander aufführen.
Sichtfeldregelung
Es gibt eine Bestimmung, die sagt, dass die Nährwertangaben alle im selben Sichtfeld aufgeführt werden müssen. Das heisst, für den Konsumenten auf einen Blick erkennbar sein. Wenn du deine Verpackung also begutachtest, musst du die gesamte Nährwertdeklaration lesen können, ohne dass du dein Lebensmittel wenden musst.
Reihenfolge der Nährstoffe
Die Auflistung der Nährstoffe in deiner Nährwertkennzeichnung musst du in der Reihenfolge aufführen, wie sie weiter oben genannt werden. Es ist nicht erlaubt einzelne Nährstoffe wegzulassen. Auch nicht, wenn diese nicht enthalten sind. Die einfachste Lösung in diesem Fall ist, wenn du bei den entsprechenden Nährstoffen einfach 0 g schreibst.
Falls du noch weitere Angaben (z.B. mehrfach ungesättigte Fettsäuren, Ballaststoffe oder Vitamine) ergänzen möchtest, ist dies erlaubt. Auch hier gibt es klare Anforderungen, an welcher Stelle die zusätzlichen Nährstoffe ergänzt werden müssen. Je nach Nährstoff ist dies an einem anderen Ort in deiner Nährwerttabelle.
Angabe der Nährwerte pro 100g
Du musst die Nährwerte deines Lebensmittels pro 100g beziehungsweise 100ml angeben. Zusätzlich ist es erlaubt, den Energiewert und die Nährstoffmengen als Prozentsatz der festgelegten Referenzmengen im Verhältnis zu 100 g oder zu 100 ml anzugeben. Falls du diese freiwillige Angabe machen möchtest, musst du zusätzlich auf die Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen hinweisen. Du solltest auch beachten, dass es spezielle Bestimmungen für die Angabe von Vitaminen und Mineralstoffen gibt.
Eine Angabe pro Portion oder Verzehreinheit ist ebenfalls möglich. Auch diese Angabe ist jedoch nur ergänzend zur Auflistung der Nährwerte pro 100 g/ml erlaubt. Erfolgt die Angabe je Portion oder je Verzehreinheit, so muss die zugrunde gelegte Portion oder Verzehreinheit quantifiziert und die Anzahl der in der Packung enthaltenen Portionen oder Verzehreinheiten angegeben werden. Die zugrunde gelegte Portion oder Verzehreinheit ist in unmittelbarer Nähe zur Nährwertdeklaration anzugeben.
Ausnahmen von der Nährwertkennzeichnung
Grundsätzlich ist die Nährwertdeklaration für alle Lebensmittel obligatorisch. Es gibt nur noch wenige Lebensmittelkategorien, die von der obligatorischen Nährwertkennzeichnung ausgenommen sind. Zu diesen Ausnahmen gehören beispielsweise unverarbeiteten Lebensmittel, offen angebotene Lebensmittel oder handwerklich hergestellte Lebensmittel, welche durch die Produzenten direkt an die Konsumenten oder an lokale Lebensmittelbetriebe abgegeben werden. Falls dein Lebensmittel unter eine Ausnahme fällt, kannst du bei der Deklaration auf die Nährwertkennzeichnung verzichten. Aber Achtung: Prüfe gut, ob dein Produkt von der Ausnahmeregelung betroffen ist. Zum Beispiel der Verkauf in einem Webshop kann dazu führen, dass deine Lebensmittel nicht mehr unter die Ausnahmen fallen, da du die Lebensmittel nicht mehr ausschliesslich lokal abgibst.
Nahrungsergänzungsmittel sowie Mineral- und Quellwasser haben übrigens eigene Bestimmungen zu den Angaben der Nährwerte. Daher gelten bei diesen Lebensmitteln andere Vorschriften.
Freiwillige Nährwertdeklaration
Möchtest du eine Nährwertdeklaration auf deiner Lebensmittelverpackung aufführen, obwohl dein Produkt eigentlich von der Nährwertkennzeichnung befreit wäre? In diesem Fall musst du dieselben Anforderungen erfüllen, wie wenn die Angabe obligatorisch wäre.
Möchtest du erfahren, was bei der Berechnung der Nährwerte berücksichtigt werden sollte? Dann lies unseren Blogbeitrag zum Themen Nährwerte berechnen.