Lebensmittelkontrolle

Veröffentlicht: 28. November 2024

Die Lebensmittelkontrolle ist für den Vollzug des Lebensmittelgesetzes verantwortlich. Lebensmittelbetriebe werden von Lebensmittelkontrolleuren bzw. Lebensmittelinspektoren regelmässig besucht.

Anmeldung Lebensmittelkontrolle

Wenn du einen Lebensmittelbetrieb führst, musst du dich bei der Lebensmittelkontrolle anmelden. Je nach Betriebsart ist sogar eine Betriebsbewilligung erforderlich. Der Vollzug des Lebensmittelgesetzes ist in der Schweiz kantonal geregelt. Daher musst du deinen Betrieb bei der Lebensmittelkontrolle in dem Kanton, in dem dein Geschäft/Betrieb betrieben wird, anmelden bzw. eben bewilligen lassen. Das für dich zuständige kantonale Amt findest du auf der Website kantonschemiker.ch. Auf der Website des für deinen Betrieb zuständigen kantonalen Amts findest du neben dem Meldeformular auch noch weitere Informationen. Falls es mehrere Filialen gibt, muss jede einzelne gemeldet werden.
Denk daran, dass für alle Lebensmittelbetriebe ein Selbstkontrollkonzept, welches Umgangssprachlich oft auch Hygienekonzept genannt wird, Pflicht ist. Für die meisten Betriebsformen muss dieses auch eine Gefahrenanalyse (HACCP-Konzept) beinhalten. Der Aufwand für die Erstellung des Selbstkontrollkonzepts solltest du nicht unterschätzen, daher lohnt es sich, dass du dir zu diesem Thema rechtzeitig Gedanken machst. In der Regel, wenn es keine Betriebsbewilligung/Gewerbebewilligung braucht, müssen vor der Betriebseröffnung keine Dokumente (z.B. Selbstkontrollkonzept, HACCP-Konzept) an die Lebensmittelkontrolle eingereicht werden. Die Dokumente müssen aber trotzdem im Betrieb vorhanden sein und angewendet werden.

Inspektion Lebensmittelkontrolle

Jeder Lebensmittelbetrieb ist zur Selbstkontrolle verpflichtet. Die Selbstkontrolle ist in einer dem Sicherheitsrisiko und dem Produktionsumfang angepassten Form zu gewährleisten. Dazu sind auf den Betrieb angepasste Selbstkontrolldokumente nötig. Dies ist eine Anforderung aus der Lebensmittelgesetzgebung.

Bei der Inspektion durch eine/n Lebensmittelkontrolleur/in oder eine/n Lebensmittelinspektor/in wird kontrolliert, ob der Betrieb seine Selbstkontrollpflicht wahrnimmt. Die Inspektionen durch die Lebensmittelkontrolle erfolgen risikobasiert. Das heisst, je höher das Risiko in deinem Betrieb eingeschätzt wird, desto öfter werden die Kontrollbehörden den Betrieb besuchen. Vom Risiko und den konkreten Gegebenheiten ist auch abhängig, welche Anforderungen an die Dokumentation gestellt werden. Daher kann es sein, dass bei dir etwas gefordert wird, das dein Kollege nicht machen muss.

Bei einer Inspektion muss dem/der Lebensmittelkontrolleur/in beziehungsweise -inspektor/in im Betrieb Zutritt zu allen Räumlichkeiten gewährt werden. Neben den Produktions- und Lagerräumlichkeiten, dürfen z.B. auch die Zustände in den Sanitäranalgen und Garderoben inspiziert werden. Denn auch diese haben einen Einfluss auf die hygienischen Zustände in deinem Betrieb und damit auch auf deine Lebensmittel.
Neben den allgemeinen Hygienekontrollen dürfen die Lebensmittelkontrolleure/innen und Lebensmittelinspektoren/innen auch Proben erheben. Das bedeutet, sie dürfen Lebensmittel mitnehmen und diese im Labor untersuchen lassen. In der Regel werden die Lebensmittel auf Verderbniskeime, Hygieneindikatoren, Fäkalindikatoren und Keime, welche Lebensmittelvergiftungen hervorrufen können, untersucht. Aber auch andere Analysen wie Rückstandsanalysen oder Gehaltsbestimmungen sind möglich. Je nach Ergebnis der Kontrollen beziehungsweise der Analysen, werden von den Behörden Massnahmen definiert oder auch Verfügungen ausgesprochen. Bei Überschreitungen der geforderten Sollwerte, wird von den Betrieben oft verlangt, dass sie die Ursachen ermitteln und geeignete Korrekturmassnahmen ergreifen.
Um gut auf den nächsten Besuch durch die Lebensmittelkontrolle vorbereitet zu sein, solltest du dafür sorgen, dass deine Selbstkontrolldokumente stets aktuell gehalten werden. Sorge dafür, dass du dein Selbstkontrollkonzept mindestens jährlich auf seine Aktualität prüfst und du über Neuerungen (z.B. Gesetzesänderungen) informiert bist.

In einem persönlichen und kostenlosen Beratungsgespräch finden wir heraus, wie wir dich optimal unterstützen können: